Psychische Beeinträchtigungen sind ernst zu nehmende Zustände, die das Leben erschweren und daran hindern, zufrieden und erfüllt zu leben.
Im Folgenden ein Selbstcheck mit einer Reihe von Problemstellungen, für die mein Psychotherapieangebot Unterstützung anbietet:
- Sie fühlen sich oft unruhig, angespannt und besorgt.
- Sie leiden oft unter plagenden Ängsten die ihre Zukunft, ihre Gesundheit oder ihre Existenz betreffen.
- Sie haben ein geringes Selbstwertgefühl, fühlen sich oftmals hilflos, inkompetent und nicht leistungsfähig.
- Sie leiden unter Schuldgefühlen.
- Es fällt Ihnen schwer eigene Bedürfnisse wahrzunehmen.
- Sie fühlen sich oft ungewöhnlich müde.
- Sie fühlen sich immer wieder antriebslos und überfordert.
- Sie sind immer wieder traurig, verstimmt oder missmutig.
- Sie haben wenig Freude und Interesse an Menschen, Hobbies oder Dingen.
- Sie neigen zu Grübeleien und übermäßiger Vorsicht.
- Sie leiden unter Schlafstörungen.
Finden Sie sich in einem oder mehreren der oben genannten Problemstellungen wieder, könnte eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein.
Psychotherapie unterstützt sie dabei, Lösungen und neue Perspektiven für Ihre Probleme zu finden. Es ist Ihr persönlicher Weg, auf dem ich Sie in einem geschützten Rahmen, als einfühlsamer und verlässlicher Therapeut, begleite.
Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist der Wunsch, etwas zu verändern, und die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit den eigenen Gefühlen und dem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Psychotherapie ist auch für Menschen förderlich, die sich persönlich weiterentwickeln und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal in der Woche statt.
Das Honorar für eine Therapiesitzung beträgt € 100,-. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung zu stellen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Vereinbarte Stunden , die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 48h Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird das Honorar zur Gänze verrechnet.